Update Strafbefehl von 3000 Euro wegen „Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“:

Diesen X-Beitrag von Angelo Giuliano (Screenshot) hatte ich letztes Jahr auf dem russischen Facebook-Equivalent vK geteilt. Daraufhin bekam ich Post von Polizei und Staatsanwaltschaft, die mir „Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ vorwarf (die Armbinde des früheren deutschen Kanzlers zeigte im Original das Swastika-Symbol der damaligen Regierungspartei) und mich zur Stellungnahme aufforderte.
Natürlich unterließ ich dies, nach Rücksprache mit meinem Anwaltsgenossen. Ich leistet mir aber den Spaß, die Unverschämtheit der Staatsmacht wiederum auf X zu posten.
Im Februar dieses Jahres holte ich einen Strafbefehl über 3000 € aus dem Briefkasten. Jeweils 1500 für Verbreitung des Bildes auf VK sowie auf X.
Heute traf ich mich mit meinem Anwalt, der inzwischen Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt hatte. Jetzt wissen wir folgendes:
1) mein re-posting auf vK wurde automatisiert ermittelt und zwar von einer KI, die die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) einsetzt. Menschliche Intelligenz, sofern man bei solchen Vorgängen überhaupt von so etwas sprechen kann, findet nur in dem Umfang statt als Kriminalbeamte die erfassten Verstöße an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und ein Richter den Strafbefehl unterschreibt.
2) die Strafanzeige wegen des zweiten Postings auf X (wo ich die Anzeige öffentlich gemacht hatte) stammt von der „Meldestelle REspect!“, einer „zivilgesellschaftlichen Anlauf- und Meldestelle gegen Hass und Hetze im Internet“, also einer staatlich finanzierten NGO. Träger ist die Jugendstiftung Baden-Württemberg mit Sitz in Sersheim, die Mittel für dieses Denunziationsportal stammen aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Der Anwaltsgenosse meinte, dies wäre die erste Anzeige in dieser Art, mit der er in Berührung kommt. Er war ziemlich erstaunt über den Umfang der KI-gesteuerten Überwachung, der von der BRD-Staatsmacht mittlerweile betrieben wird.
Den Akten war weiterhin zu entnehmen, dass die Kripobeamtin, die als erste die Information des KI-Crawlers bearbeitete hatte, den Vorgang aus eigenem Antrieb an das Bundeskanzleramt weitergeleitet und um Information gebeten hatte, ob Herr Merz selber eine zusätzliche Anzeige wegen Beleidigung erstatten möchte. Da weder das Bundeskanzleramt noch Herr Merz sich bis zum Zeitpunkt der Ausstellung des Strafbefehls geäußert hatten, wurde diese Option fallen gelassen. Die Anklage lautet jetzt lediglich auf „Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ unter dem Stichwort „rechte Hetze im Internet“.
Mein Anwalt sieht Chancen, dass das Verfahren entweder eingestellt wird oder dass es bei einer Verhandlung zum Freispruch kommt. Jeder kann sehen, das hier eine eindeutig antifaschistische (Bild-)Aussage mit dümmsten formaljuristischen Argumenten in die Befürwortung faschistischer Ideologie und Symbolik verkehrt wird, um Kriegsgegner und Antifaschisten einzuschüchtern.
Stand der Dinge ist jetzt, dass wir abwarten, wie sich Staatsanwaltschaft und Richter zu dem Einspruch und der Forderung nach Einstellung des Verfahrens äußern. Im Zuge der immer ausufernderen Faschisierung und Gesinnungskontrolle an der Heimatfront ist durchaus damit zu rechnen, dass die Staatsmacht solche Kritik an Kriegstüchtigkeit und am Gleichschritt in Überwachungsstaat und Verarmung nicht dulden will. Dann wird es zur Hauptverhandlung kommen und wir werden weitersehen.
Jedenfalls schwebt mal wieder das Damoklesschwert einer empfindlichen Geldstrafe über mir. Hätte ich nicht Frau und Hund wäre ich sehr geneigt, die Strafe – falls sie als Ergebnis einer Hauptverhandlung fällig werden sollte – lieber auf Staatskosten in einem Gefängnis abzusitzen.



