Selbst die EU-Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen spricht ja davon, dass die Bombardierung von Zivilisten und das absichtliche Abschalten der Wasser- und Stromversorgung ein Kriegsverbrechen ist und auch als solches bezeichnet werden müsste. Auch wenn die Frau als fanatische NATO-Propagandistin natürlich Russland meinte und es ihr nie in den Sinn kommen würde, Israel für dieselben Handlungen zu kritisieren: der Satz ist gesagt und in der Welt.
Überdies wurden in der BRD im Jahre 2022 die einschlägigen Paragraphen verschärft, so dass die Befürwortung von Kriegsverbrechen und Völkermord jetzt mit drei Jahren Gefängnis oder empfindlichen Geldstrafen geahndet wird.
Militärische Handlungen wie die Aktionen Israels im Gazastreifen stellen also sogar nach Aussage von Frau von der Leyen ein solches Kriegsverbrechen dar. Die IDF tut genau das, was – im Falle der unterstellten Aktionen der russischen Armee – Frau von der Leyen zu besagten Aussagen veranlasst hat.
Greift jetzt der Paragraph 140 StGB auch bei Frau von der Leyen und den anderen NATO-Politikern, die israelische Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung Gazas gutheißen? Werden sie alle Post von der Staatsanwaltschaft erhalten?
Ich bin gespannt.