Uhlen und Nachtigallen

Vor drei Jahren sollte ich auf der Grundlge des §140 StGB wegen angeblicher „Befürwortung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges“ eine fette Geldstrafe zahlen.

Hat eigentlich schon jemand den derzeitigen Bundeskanzler wegen Verstoß gegen §140 StGB angezeigt?

Haha, Spaß.

Jeder weiß, dass die Epstein-Klasse außerhalb des Gesetzes steht.

Das Strafrecht ist für die Untertanen. Und was ein Angriffskrieg ist, bestimmt bekanntlich nicht das Völkerrecht, sondern diejenigen, die ihn führen (ihrer ist natürlich keiner, und wenn, war er furchtbar nötig).

Das zionistische Regime im Blutrausch; deutsche Medien so: Alles nur Selbstverteidigung!

Iran hisst offizielle die „Rite Fahne der Vergeltung“

Ähnlich wie der drogenabhängige ukrainische Diktator ist der israelische Machthaber auf Krieg ANGEWIESEN, um an der Macht zu bleiben. Im Gegrnsatz zu Sekenskij wird Netanyahu zwar nicht gleich von den eigenen Spießgesellen hingerichtet werden, aber ihn erwarten Prozesse wegen Korruption, Amtsmissbrauch u.dgl., die vermutlich zu Gefängnisstrafen führen werden.

Die bürgerliche Journaille erwägt unterdessen kennerisch, ob das mit dem „Präventivschlag“ noch in Ordnung geht (schließlich weiß man ja, dass Israel jede Monstrosität nur aus Gründen der „Selbstverteidigung“ begeht, also voll dazu berechtigt ist) oder ob hier – ähnlich wie beim Völkermord in Gaza, den man gerne etwas zurückhaltend ausgeführt sehen möchte – ein bisschen leise Kritik angebracht sein könnte.

Der deutsche Medienkonsument lernt unterdessen, das es zu unterscheiden gilt zwischen Angriffskrieg und Präventivschlag, wobei die Unterscheidung ganz einfach ist:

Es kommt drauf an, wer es macht!

Angriffskrieg -> Russland
Präventiv -> Israel

Damit sind die Dinge wieder (ein-)geordnet und das Bürgergemüt kann sich den wirklich wichtigen Dingen auf dieser Welt zuwenden: der eigenen kleinen Karriere, dem nächsten Urlaub und der nächsten Mahlzeit.