Der Bundeskanzler fragt (nicht), ich antworte (trotzdem)

‪Merz lügt. ‬

‪Nicht Irans Atomprogramm „bedroht Sicherheit und Stabilität der Region“. ‬

‪Iran strebt keine Atombombe an, Israel hat sie. ‬

‪Iran hält die Auflagen aus dem JCPOA ein und unterwirft sich IAEA-Inspektionen, Israel nicht.‬

‪Sicherheit und Stabilität der Region werden bedroht durch Israels illegale Okkupation Palästinas, durch den israelischen Völkermord in Gaza und jetzt durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Iran.‬

‪Die Bundesregierung, die die Kriege Israels unterstützt und entschuldigt, verstößt gegen die von ihr selbst zur Verfolgung von Kritik an ihrem antirussischen Kriegskurs verschärften Paragraphen:‬

‪„Strafgesetzbuch (StGB)‬
‪§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten‬

‪Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d‬
‪1.‬
‪belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder‬
‪2.‬
‪in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,‬
‪wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“‬

‪Entscheidend ist hier § 138 Absatz 5, der explizit u.a. Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) und Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches), also Angriffskriege, als Straftatbstände bezeichnet.‬

‪Im Falle des Ukraine-Konflikts benutzt die Bundesregierung diesen Paragraphen um Meinungen zu verfolgen und zu bestrafen, die Russlands Intervention in den ukrainischen Bürgerkrieg für völkerrechtlich zumindest umstritten halten. ‬

‪Im völkerrechtlich eindeutigen und unbestreitbar illegitimen Falle des israelischen Angriffskrieges gegen Iran und der gezielten staatlichen Ermordung iranischer Wissenschaftler durch Israel stellt sich die Bundesregierung auf die Seite des Aggressors und damit gegen das Völkerrecht.‬

‪Wenn der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland eine Straftat begeht – Befürwortung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges auf eine Art, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören – die laut deutschem Strafgesetzbuch mit Geldbuße oder bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet wird, ist der Mann ganz offensichtlich nicht geeignet für sein Amt und verstößt auf erschreckende und drastische Weise gegen seinen Amtseid, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.‬

‪Merz stört mit der Unterstützung des israelischen völkerrechtswidrigen Angriffskrieges nicht nur den öffentlichen Frieden, sondern den Weltfrieden.‬

‪Amtsenthebung und Rücktritt wäre das Mindeste, was jetzt fällig ist.‬