
Wenn Armutsrentner aufgrund ihrer prekären finanziellen Situation gezwungen sind, einer Lohnarbeit nachzugehen, kann es vorkommen, dass sie den Arbeitsweg mit dem eigenen Kraftfahrzeug zurücklegen. Bekanntlich ist laut Arbeitsrecht der Hin- und Rückweg zur Arbeit nicht vom Ausbeuter zu übernehmen, sondern von dem Ausgebeuteten selber – der so auch noch dafür bezahlen muss, dass er seine Arbeitskraft dem Kapitalisten oder Dienstgeber zur Verfügung stellt..
Nun wollen es mitunter die Umstände, dass man es etwas eiliger hat, weil man vielleicht seinen Hund von dessen Unterbringungstätte abholen muss – auch dies selbstverständlich Kosten, die der Lohnarbeiter selbst zu tragen hat. Was leistet er sich dann auch so ein Haustier? So geht er arbeiten in der Gewissheit, dass er zwei von den 4,5 Stunden der Dienstzeit nur arbeitet, um die Unterbringung seines Hundes bezahlen zu können.
Kommt er dann aus irgendeinem Grunde später als geplant in den verdienten Genuss seines Feierabends – Verzögerungen an der Arbeitsstätte, Verkehrsprobleme – , dann ist es durchaus möglich, dass er, um rechtzeitig vor Schließung der Aufbewahrungstelle seines Vierbeiner dort einzutreffen, etwas zügiger die gewohnten Wege und Straßen durchfährt.
Wenn es dann auch noch der böse Zufall will, dass die Gemeinde oder Stadt an ausgerechnet diesen Wegen und Straßen vorübergehend jene modernen stummen Raubritter, die sogenannten Mobilen Blitzgeräte, installiert hat, mit denen arglose Pendler wegelagernd beraubt werden – dann hat der geplagte lohnarbeitende Armutsrentner die goldene Arschkarte gezogen.
In meinem konkreten Fall sogar zwei davon, denn tatsächlich war ich dumm beziehungsweise übermüdet genug, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in dieselbe Blitzerfalle zu rasen. Wobei „rasen“ übertrieben ist, denn ich überschritt die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um vernachlässigenswerte 22 km/h.
Wie auch immer, die Stadt Neuss bestraft mich für dieses Vergehen mit zwei saftigen Bußgeldbescheiden, die sich auf zusammen 250 € belaufen, und einem „Punkt in Flensburg“. Nach einigen Telefonaten und einem E-Mail-Austausch mit den recht freundlichen, aber unerbittlichen Mitarbeiterinnen der Neusser Bußgeldstelle wurde mir gnädig gewährt, diesen Betrag in erträglichen Monatsraten abzustatten.
Der entsprechende Bescheid ging mir heute zu, ich nahm den erneuten Diebstahl an meinen kargen Überlebensressourcen ohnmächtig hin, hatte dann aber noch eine Nachfrage. In einem Anfall von Schabernack setzte ich darauf nachstehendes Schreiben auf und versendete es an die mir telefonisch bekannte Frau B. von der Bußgeldstelle. Auf deren huldvolle Antwort bin ich jetzt schon gespannt.
Re: Eurer Gnaden zu Füßen gelegt: AZ 801.16832.9-2619 und AZ 801.17452.9-2619
Edle Frau B.!
Seid gegrüßt!
Ich habe entsprechend Euren Schreiben die beiden Daueraufträge – AZ 801.16832.9-2619 und AZ 801.17452.9-2619 – angelegt. Die Bankgeschäfte der Heutigen erfolgen ja – auf mir unverständliche Weise – über lebendige Tafeln, in die man Worte und Ziffern mittels eines Buchstabenbretts hineinschreibt!
Ab 20.05.2026 fliessen also die Dukaten meines Straf-Obolus an die Raubritterkasse des Regenten. Als gesetzestreuer Untertan verstehe ich natürlich, dass im Fürstentum Novesia alle Gäule und Gespanne sich an die hoheitlich vorgegebenen Langsamkeiten zu halten haben!
Wie nun, so frage ich Euch als Kämmerin unserer Edlen Herrschaft, wäre es aber, wenn ich – wofür ich täglich bete – ein günstiger Zufall oder eine milde Gabe mich in die unverhoffte Lage versetzte, den gesamten Obolus auf einmal zahlen zu können? Ist das möglich oder bin ich nun auf den monatlichen Ablass festgelegt?
Halten zu Gnaden, dass dies ja auch die hoheitliche Kasse von lästigen Obliegenheiten wie Nachverfolgung und Kontrollen entlasten würde!
Tut kund Eure Gnade und lasst mich wissen, wie der Hohe Herrscher zu richten gedenkt.
Wisset, dass ich Euren Dienst zu schätzen weiß!
Gott befohlen!
