Gesinnungsjustiz: Spenden für Gerichts- und Anwaltskosten

Strafbefehl über 3.500,00 Euro wegen pro-russischer Meinungsäußerung in einer geschlossenen Facebook-Gruppe

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Leute haben angefragt, ob ich

1) Spenden brauche und
2) auf welches Konto sie überweisen können.

  1. Ja, brauche ich.
    Auch wenn ich davon ausgehe, dass ich im Verfahren von dem Vorwurf der „Gefährdung des öffentlichen Friedens“ freigesprochen werde, entstehen Gerichts- und Anwaltskosten.
  2. Bankverbindung:
    Kay Strathus, Postbank, IBAN DE4210010010074058412, BIC PBNKDEFF, BLZ 10010010
    oder paypal.me/kaystrathus