



Gute Nachrichten für die Freunde alleinseligmachender Wahrheiten:
Unsere gütige Obrigkeit tut alles, um uns vor der bösen und fehlleitenden Stimmungsmache und Agitation des Feindsenders zu schützen.
Nur unsere deutsche und europäische Obrigkeit und von ihr zugelassene Medien garantieren verlässliche, seriöse, zutreffende und RICHTIGE Meldungen.
„Der EU-Gerichtshof hat die strafrechtliche Verfolgung von Personen in EU-Ländern zugelassen, die Videos von „Russia Today“ (RT) auf öffentlichen Kanälen und Websites veröffentlichen. Dies geht aus der Entscheidung des EU-Gerichtshofs zu der Klage von drei deutschen Bürgern hervor, gegen die wegen der Weiterverbreitung von RT-Videos auf öffentlichen Plattformen ermittelt wird.
„In Deutschland wurden drei Personen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, weil sie wiederholt Videos des Kanals RT – Russia Today Germany auf einer öffentlich zugänglichen Website verbreitet hatten. In der Europäischen Union ist die Ausstrahlung dieses Kanals aufgrund von restriktiven Maßnahmen gegen die Russische Föderation verboten“, heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts.
Das Gericht entschied, dass das durch die EU-Sanktionen verhängte Ausstrahlungsverbot für RT „auch für öffentlich zugängliche Websites gilt“. Das Gericht stellte fest, dass „es keine Rolle spielt, ob die Ausstrahlung im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt“, und dass das Verbot nicht „vom Inhalt oder der Dauer des Videos“ abhängt. In dieser Hinsicht tragen Personen, die RT-Materialien verbreiten, in Europa die volle Verantwortung.
Wer braucht schon Demokratie?“
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