
Simplicius the Thinker beschäftigt sich mit der Narrativkontrolke der imperialistischen Akteure und ihrer Medien, die in den imperialen Zentren und Think-Tanks angesichts des vor aller Welt enthüllten ökonomischen, militärischen und nicht zuletzt moralischem (im Sinne von „Soft Power“ und Selbstverständnis von zivilisatorischer Überlegenheit der westlichen Staaten) Bedeutungsverlustes des Kollektiven Westens als immer dringlichere Aufgabe begriffen wird.
Nicht ohne Grund werden gerade in Europa die Zügel der ideologischen Bevölkerungskontrolle immer schärfer angezogen, der Korridor zulässiger Meinungsäußerungen immer weiter eingeschränkt.
Man sollte Op-Eds wie den hier erwähnten Artikel des „Professor für Verfassungsrecht“ in der WaPo nicht mit einer beliebigen Meinungsäußerung verwechseln. Solche Texte sind neu eingeschlagene apodiktische Eckpfeiler, die dem ungezügelten imperialistischen Treiben der US-Oligarchie die nötige ideologische Rationalisierung verleihen sollen.
Gedanken und Äußerungen gleichen Inhalts hört man bereits vom US-Kriegsminister, für den Kriegs- und Völkerrecht lediglich wokes Weicheiertum sind, mit dem einer echten Armee das effektive Zuschlagen erschwert wird. Bald schon werden solche professoralen Schönfärbereien der imperialistischen Barbarei Eingang finden in die Strategie-Papiere und Regierungserklärungen der US-Administration und ihrer Vasallen.
Mit dem Verlust von Macht und Deutungshoheit erfindet der Westen alte Normen neu
Ein „Professor für Verfassungsrecht“ der Hofstra University hat für die Washington Post einen Kommentar mit dem Titel „Im Fall des Iran hat das Völkerrecht seine Glaubwürdigkeit verloren: Völkerrechtler verteidigen einen Rahmen, der die tatsächlichen moralischen Unterschiede im Krieg nicht erfassen kann“ verfasst.
Der Artikel versucht, ein neues Konzept moralischer Äquivalenz für die Zeit nach dem „Krieg gegen den Terror“ zu beschreiben, in dem das Völkerrecht als unflexibel, starr und veraltet abgetan wird. An seine Stelle, so argumentiert der „Experte“, solle ein System treten, das nuancierte Interpretationen abstrakterer Konzepte wie „Selbstverteidigung“ zulässt. Er argumentiert in absurder Weise, dass die einseitigen Aggressionsakte der USA in den letzten Jahrzehnten unter dem neuen Rahmen kein „Völkerrecht“ verletzen würden, da sie aus einer Vielzahl von haarspalterischen Gründen gerechtfertigt seien. Russlands „Aggression“ gegen die Ukraine fällt natürlich unter den bisher geltenden Rahmen als illegaler und krimineller Akt im Sinne des Völkerrechts.
Der Artikel ist in erster Linie eine Rechtfertigung für Trumps kriminelle Angriffe gegen den Iran. Der Autor argumentiert, dass viele „Gegenargumente“ dafür vorgebracht werden können, warum die USA bei diesen Angriffen im Recht sind, obwohl das „Völkerrecht“ – genauer gesagt Artikel 51 der UN-Charta – besagt, dass nur Angriffe zur Selbstverteidigung als legitim gelten. Die „Milizen“ des Iran hätten US-Streitkräfte angegriffen, so die Schlussfolgerung des Autors, was als Selbstverteidigung der USA ausgelegt werden sollte.
„Das Völkerrecht, das den Einsatz von Gewalt regelt, ist zu einer formalen Zweiteilung erstarrt. Ein Angriff ist entweder rechtmäßig oder unrechtmäßig.“
Im Allgemeinen sind Gesetzestexte aus gutem Grund klar formuliert: gerade damit doppelzüngige Personen wie der vorliegende Autor nicht die Macht haben, das Recht mit ihren „kreativen“ Neuinterpretationen zu korrumpieren.
Doch er fährt fort:
„In der Doktrin gibt es wenig Spielraum, um zwischen grundlegend unterschiedlichen Formen der Gewaltanwendung zu unterscheiden. Bei strenger Auslegung sind sowohl Russlands groß angelegte Invasion der Ukraine als auch ein begrenzter US-Angriff, der darauf abzielt, Syrien vom Einsatz chemischer Waffen abzuhalten, illegal. Die Intervention der NATO im Kosovo – die zur Beendigung ethnischer Säuberungen unternommen wurde – wird ebenfalls als Verstoß gegen die Charta verurteilt. Gleichzeitig hat die Charta auffallend wenig zu katastrophalen Bürgerkriegen im Sudan oder in Myanmar zu sagen. Und ihre Anwendung auf eine potenzielle chinesische Invasion Taiwans würde sich auf technische Fragen der Anerkennung und Staatlichkeit stützen, die Chinas Aggression sogar begünstigen könnten.“
Beachten Sie seine bequem willkürlichen Umdeutungen von Ereignissen: Die barbarischen Angriffe der NATO auf die serbische Zivilbevölkerung werden als „Intervention“ bezeichnet; Chinas hypothetische Rückeroberung Taiwans ist eine „Invasion“. Russlands Vorgehen in der Ukraine wird mit dem aus dem Leitfaden der Regime-Medien stammenden stenografischen Zusatz „vollumfängliche“ Invasion versehen, während das Vorgehen der USA in Syrien als „begrenzt“ bezeichnet wird. Durch diese bequeme Rosinenpickerei werden die „begrenzten“ Operationen im Irak, in Afghanistan oder in Libyen aus irgendeinem Grund ausgeklammert.
(…)
Sein Artikel schließt mit der Klage, dass die illegalen und unprovozierten Angriffe der USA und Israels gegen den Iran „auf der falschen Seite“ des Auslegungsspektrums des Völkerrechts liegen. Er plädiert dafür, das System so umzugestalten, dass es einfacher wird, Auslegungen willkürlich zu beugen und seit langem etablierte Normen neu zu definieren, damit die Verbrechen der USA und Israels weiterhin abgenickt werden können, während die rechtmäßigen Handlungen ihrer Feinde pauschal als „illegal“ verurteilt werden:
„Der US-israelische Angriff auf den Iran fällt wohl auf die falsche Seite der traditionellen Auslegung der Charta. Doch wenn diese Schlussfolgerung dazu führt, dass das Recht nicht mehr in der Lage ist, sinnvoll zwischen den Konflikten in der Ukraine und im Iran zu unterscheiden, reicht das Problem tiefer als jede einzelne Episode.
Die Autorität des Völkerrechts hängt letztlich von seiner Fähigkeit ab, rechtliche Urteile mit weit verbreiteten moralischen Intuitionen über Krieg und Frieden in Einklang zu bringen. Wenn es dazu nicht in der Lage ist – wenn es darauf besteht, grundlegend unterschiedliche Konflikte als doktrinär austauschbar zu behandeln –, wird es mächtige Staaten nicht sinnvoll einschränken. Es wird auch nicht die moralische Klarheit besitzen, die erforderlich ist, um echte Aggression zu verurteilen, wenn sie auftritt.“
Diese Denkweise ist zum Symbol für den jüngsten Trend im Westen geworden, die „Rechtsstaatlichkeit“ zunehmend zu verfälschen oder zentrale zivilgesellschaftliche Normen neu zu interpretieren, um imperialen Interessen zu dienen.
https://open.substack.com/pub/simplicius76/p/as-grasp-on-power-and-narrative-slips