Von den Schönheiten der Marktwirtschaft

Kollegin, examinierte Pflegekraft, wechselt von der Pflege in die Betreuung, weil ihr Rücken nach 30 Jahren im Unternehmen (Diakonie) nicht mehr mitmacht.

Statt um die Betten, die Medikamente, die Hygiene und die Ausscheidungen der Heimbewohner kümmert sie sich jetzt um die kulturelle und soziale Betreuung der Leute.

Auf dem monatlichen Lohnzettel macht sich das mit 500 (Fünfhundert) Euro weniger bemerkbar, da sie von Lohngruppe 10 nach Lohngruppe 2 runtergestuft wird. Damit erhält sie immer noch etwa 150 Euro mehr als die anderen Betreuungskräfte im Sozialen Dienst der Einrichtung, weil es dem allerchristlichsten Arbeitgeber per Gesetz untersagt ist, Arbeitskräfte um mehr als acht Lohngruppen runterzustufen.

Gewollt hätten sie schon“, so die Kollegin (nämlich sie in die niedrigste Lohngruppe 1 einzusortieren), „aber sie dürfen halt nicht…“

Nach über 30 Jahren beim selben „Arbeitgeber“ in der Pflege tätig, im Dauerdienst den Rücken kaputt gearbeitet, hat sie jetzt noch weitere 15 Jahre für lausigen Niedriglohn vor sich.

Im Foyer und in den Fluren der Einrichtung hängen die Losungsplakate mit der christlichen Botschaft:

„Amen, ich sage euch: Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.“

(Matthäus, 25/40)

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