In Deutschland gibt es ein Justizministerium, dem zur Zeit eine SPD-Ministerin namens Hubig vorsteht. Deren Anliegen ist es, durch allerlei Gesetzesverschärfungen „das Gemeinwesen gegen Feinde von innen und außen zu schützen“..
Man muss sich nicht lange fragen, was das im Klartext und in der Praxis bedeutet. In Kriegszeiten werden staatliche Machhaber immer sehr empfindlich gegen Widerspruch. „Ruhe an der Heimatfront“ ist das Gebot der Stunde:
„Wer zukünftig die Funktionselite unseres kapitalistischen Gemeinwesens bloßstellt, beleidigt, delegitimiert oder mit unverschämten Forderungen behelligt, bekommt es mit den neu formulierten Paragrafen 105 und 106 Strafgesetzbuch (StGB) zu tun. Bisher standen dort nur Bundespräsident, das Parlament und das Bundesverfassungsgericht unter Artenschutz, in Kürze muss der kritische Bürger sich den Mund verbieten, wenn es zum Beispiel um die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen geht oder den Bürgermeister vor Ort. Unter strafrechtlichem Schutz sollen alle stehen, die als „politische Entscheidungsträger“ dem „Gemeinwohl verpflichtet“ sind. Nicht allein, dass bestraft wird, die Sanktionen sollen auch viel höher ausfallen, wenn es um Staatsdiener geht. Weil die „Funktionsfähigkeit“ des Staates in Rede steht, wird die Strafzumessungsvorschrift des Paragrafen 46 StGB für diese Fälle nach oben ausgebaut.“