
Ein Blick in die Nutzungsbedingungen der Bezahlversion von „Grok“, der künstlichen Intelligenz von X. Nach ein paar einleitenden Wohlfühlworten über die „Mission“ dieses im Bundesstaat Nevada ansässigen Unternehmens –
„We are guided by our mission to advance our collective understanding of the universe. As part of our mission, we have developed “Grok,” a conversational generative AI powered by xAI’s large language models.“
– folgen Passagen, die es in sich haben:
„Unsere Nutzung von Benutzerinhalten.
Sie gewähren xAI ein unwiderrufliches, unbefristetes, übertragbares, unterlizenzierbares, gebührenfreies und weltweites Recht, Ihre Benutzerinhalte und davon abgeleitete Werke für beliebige Zwecke zu nutzen, zu kopieren, zu speichern, zu ändern, zu verbreiten, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, in öffentlichen Foren anzuzeigen, Informationen darüber aufzulisten, davon abgeleitete Werke zu erstellen und diese zu aggregieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

(i) die Aufrechterhaltung und Bereitstellung des Dienstes; (ii) zur Verbesserung unserer Produkte und des Dienstes sowie für unsere anderen geschäftlichen Zwecke, wie z. B. Datenanalyse, Kunden- und Marktforschung, Entwicklung neuer Produkte oder Funktionen oder Identifizierung oder Anzeige von Nutzungs- oder Nutzerinhalts-Trends; und (iii) zur Durchführung anderer Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Bedingungen, zur Einhaltung unserer Datenschutzrichtlinie, zur Einhaltung geltender Gesetze oder zur Gewährleistung der Sicherheit unseres Dienstes.
Automatisierte Systeme, die Ihre Nutzung des Dienstes und der Benutzerinhalte analysieren, können für geschäftliche, sicherheitsrelevante und Compliance-Zwecke eingesetzt werden. Eine begrenzte Anzahl unserer autorisierten Mitarbeiter kann Ihre Nutzung des Dienstes und Ihrer Benutzerinhalte für bestimmte geschäftliche Zwecke überprüfen, einschließlich der Verbesserung von Produktfunktionen, der Untersuchung von Sicherheitsvorfällen und potenziellen Missbräuchen unseres Dienstes sowie der Einhaltung unserer gesetzlichen Verpflichtungen.“