Das übliche Hauen und Stechen unter den konkurrierenden Geschäftsleuten der Bourgeoisie. Ruchbar wird es in diesem Fall, weil der Geschädigte der Sohn eines Altkanzlers ist und der Verklagte der amtierende Gesundheitsminister.
Wenn’s um die Verteidigung ihrer herrlichen Ordnung von Freiheit und Marktwirtschaft geht, stehen sie aber Seit‘ an Seit.